Privater Pflegekostenschutz bleibt ausbaufähig

Pflegeleistungen verteuern sich in Deutschland deutlich schneller als die allgemeinen Lebenshaltungskosten, zuletzt um 9 Prozent auf Jahressicht. Der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege liegt mittlerweile im Durchschnitt bei weit über 3.000 Euro monatlich. Dass sich angesichts leerer Sozialversicherungskassen mit der anstehenden Pflegereform maßgebliche Entlastungen für Pflegebedürftige realisieren lassen, glauben nur eingefleischte Optimisten –schließlich wird die Zahl […]
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Pflegeleistungen verteuern sich in Deutschland deutlich schneller als die allgemeinen Lebenshaltungskosten, zuletzt um 9 Prozent auf Jahressicht. Der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege liegt mittlerweile im Durchschnitt bei weit über 3.000 Euro monatlich. Dass sich angesichts leerer Sozialversicherungskassen mit der anstehenden Pflegereform maßgebliche Entlastungen für Pflegebedürftige realisieren lassen, glauben nur eingefleischte Optimisten –schließlich wird die Zahl der Pflegefälle allen Prognosen zufolge weiter steigen. Umso wichtiger ist die private Vorsorge, für die ein breites Angebot an privaten Pflegezusatzversicherungen bereitsteht.

Doch dieses effektive Instrument zur Entschärfung eines beträchtlichen Kostenrisikos wird nach wie vor nur von einer Minderheit der Deutschen genutzt: Laut der auf Versicherungen spezialisierten Ratingagentur Franke und Bornberg haben nur 4,1 Millionen Menschen hierzulande eine Pflegezusatzpolice abgeschlossen, weniger als 5 Prozent der Bevölkerung also. „Viele verdrängen das Risiko. Niemand denkt gerne daran, pflegebedürftig zu werden“, erklärt Geschäftsführer Michael Franke die gefährliche Zurückhaltung. Den Betroffenen werde häufig erst, wenn der Pflegefall eintrete, bewusst, welche Schutzlücke bestehe.

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Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler […]
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