Wie die Generationen bei der Geldanlage ticken

Im Auftrag einer großen Versicherungsgesellschaft hat forsa rund 1.000 volljährige Bundesbürger zu ihrem Anlageverhalten befragt und die Ergebnisse nach Generationen aufgeschlüsselt. Wie schon in vergleichbaren Erhebungen zuvor zeigt sich bei jüngeren Menschen eine deutlich größere Affinität zu den Kapitalmärkten. Zudem tätigen sie ihre Investments häufiger auf digitalen Plattformen. Besonders groß ist die generationelle Lücke beim […]
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Versicherungs-News

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Im Auftrag einer großen Versicherungsgesellschaft hat forsa rund 1.000 volljährige Bundesbürger zu ihrem Anlageverhalten befragt und die Ergebnisse nach Generationen aufgeschlüsselt. Wie schon in vergleichbaren Erhebungen zuvor zeigt sich bei jüngeren Menschen eine deutlich größere Affinität zu den Kapitalmärkten. Zudem tätigen sie ihre Investments häufiger auf digitalen Plattformen. Besonders groß ist die generationelle Lücke beim Thema Kryptowährungen: Während knapp jeder fünfte unter 30-Jährige Geld in Bitcoin, Ether & Co. gesteckt hat, trifft das nur auf jeden 50. über 60-Jährigen zu. Die Kohorten ab 45 Jahren setzen lieber auf klassische Assetklassen wie Immobilien, Tages- und Festgeld oder Lebensversicherungen.

Gemeinsam ist den Generationen, dass Sicherheit für sie im Zweifel wichtiger ist als Rendite. Allerdings auch hier mit unterschiedlichen Margen: Nur 8 Prozent der über 60-Jährigen, aber 19 Prozent der unter 30-Jährigen priorisieren die Rendite. Über alle Altersgruppen hinweg sind es 13 Prozent, während 47 Prozent der Sicherheit den Vorzug geben.

Aktuelle News

Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler […]
Muss man E-Bike-Akkus nach leichtem Sturz prüfen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der […]